
Nach der bis Mitte 1990 geltenden Rechtslage ist von folgendem auszugehen: Die aus Konfliktkommissionen (in Betrieben) und Schiedskommissionen (in Wohngebieten) bestehenden Gesellschaftsgerichte der DDR ahnden Bagatelldelikte und erledigen bzw. schlichten zivil- oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten...
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